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FG Niedersachsen, 11.02.2015 - 3 K 57/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Erlass der aus der Änderung diverser Einkommensteuerbescheide entstandenden Abgaben bei krankheitsbedingt fehlender Vermietungsabsicht trotz zunächst erklärter Werbungskostenüberschüsse
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AO § 227
Zum Erlass bei (krankheitsbedingt) fehlender Vermietungsabsicht trotz zunächst erklärter Werbungskostenüberschüsse - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zum Erlass bei (krankheitsbedingt) fehlender Vermietungsabsicht trotz zunächst erklärter Werbungskostenüberschüsse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erlass der aus der Änderung diverser Einkommensteuerbescheide entstandenden Abgaben bei krankheitsbedingt fehlender Vermietungsabsicht trotz zunächst erklärter Werbungskostenüberschüsse
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 11.02.2015 - 3 K 57/14
- BFH, 15.07.2015 - IX B 38/15
- BFH, 17.08.2015 - IX B 38/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 16.09.1992 - X R 169/90
Teilerlass von Säumniszuschlägen bei Überschuldung - Geltung des …
Auszug aus FG Niedersachsen, 11.02.2015 - 3 K 57/14
Die Entscheidung über einen Erlassantrag aus Billigkeitsgründen ist dabei eine Ermessenentscheidung, die im finanzgerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden kann, ob der Verwaltungsakt oder die Ablehnung des Verwaltungsaktes rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck des Ermessens nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (BFH-Urteil vom 16. September 1992 X R 169/90, BFH/NV 1993, 510 m.w.N.). - BFH, 10.04.1987 - III R 274/83
Ausweisung einer übernommenen Bürgschaftsverpflichtung durch einen …
Auszug aus FG Niedersachsen, 11.02.2015 - 3 K 57/14
Im Streitfall fehlt es bereits daran, dass nach Aktenlagen eine Erlassbedürftigkeit der Kläger nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden kann (vgl. dazu BFH-Urteil vom 29. April 1987 X R 22/82, BFH/NV 1988, 22). - FG Schleswig-Holstein, 27.11.2002 - 2 K 99/02
Hohes Alter und geringes Einkommen keine Billigkeitsgründe bei fehlender …
Auszug aus FG Niedersachsen, 11.02.2015 - 3 K 57/14
Ob überhaupt die von den Klägern geltend gemachten psychischen Gründe einen Erlass zwingend erfordern, kann deshalb hier dahinstehen (vgl. dazu Finanzgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. November 2002, 2 K 99/02, EFG 2003, 590). - BFH, 29.04.1987 - X R 22/82
Anforderungen an die Erlasswürdigkeit des Klägers - Voraussetzungen für die …
Auszug aus FG Niedersachsen, 11.02.2015 - 3 K 57/14
Im Streitfall fehlt es bereits daran, dass nach Aktenlagen eine Erlassbedürftigkeit der Kläger nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden kann (vgl. dazu BFH-Urteil vom 29. April 1987 X R 22/82, BFH/NV 1988, 22).
- BFH, 15.07.2015 - IX B 38/15
Sachaufklärungspflicht im finanzgerichtlichen Verfahren - Berücksichtigung von …
Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 11. Februar 2015 3 K 57/14 wird als unbegründet zurückgewiesen. - FG Hamburg, 04.06.2020 - 4 K 136/17
Erlass von Säumniszuschlägen
Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn das beklagte Hauptzollamt einen Billigkeitserlass wegen persönlicher Unbilligkeit ablehnt, weil der Steuerschuldner seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse - so wie hier - nicht hinreichend dargelegt hat (vgl. BFH…, Urteil vom 29. April 1987, X R 22/82, BFH/NV 1988, 22; Niedersächsisches FG, Urteil vom 11. Februar 2015, 3 K 57/14, juris; FG München, Urteil vom 28. Januar 2015, 3 K 2267/12, EFG 2015, 882).